- Weimarhallenpark
»Was ihr wollt!«
Open Air-Konzertnacht im Weimarhallenpark
Längst ist das Open Air der Staatskapelle im Weimarhallenpark als wunderbar fröhlicher, gemeinsam mit Familie oder Freunden erlebter Abschluss jeder Konzertsaison zum festen Bestandteil des Sommers geworden. Nachdem die Programmauswahl dafür nun ganze zehn Jahre in unserer Hand lag, waren diesmal Sie dran. Unter dem Motto »Was ihr wollt!« haben wir die ganze Spielzeit lang Ihre Programmvorschläge gesammelt, haben über Ihre Wünsche und Ideen gestaunt, geschmunzelt und uns über die Vielzahl der Zuschriften gefreut.
Versprechen können wir jedoch einen außergewöhnlich vielseitigen Konzertabend, an dem die Staatskapelle Weimar sich auch in manche sonst selten betretene Stilregion vorwagt. Swing und gute Laune sind ebenso mit dabei wie Klangzauber pur und natürlich das große Feuerwerk zum Finale!
Und weil es bereits so viele Nachfragen gibt, hier nun das Programm unserer
diesjährigen Open Air-Konzertnacht:
Antonin Dvorak: Karneval - Overtüre op. 92
Tolga Kashif: »Bohemian Rhapsody« aus »The Queen Symphony«
Christmas in July
Leroy Anderson: Sleigh Ride
Peter I. Tschaikowsky: Tanz der Zuckerfee und Trepak aus dem Ballett »Der Nussknacker«
Brian Tyler: »Black Flag«-Suite aus dem Computerspiel »Assassin’s Creed IV«
Antonio Vivaldi: Der Sommer op. 8 aus »Die vier Jahreszeiten«
George Gershwin: »Ein Amerikaner in Paris«
Pause
Gioacchino Rossini: Ouvertüre zu »Wilhelm Tell«
The Beatles: »All you need is love« aus »A Tribute« (arr. Bruce Healey)
Karl Jenkins: Palladio
John Williams: »Superman«-Suite
Arturo Márquez: Danzon No. 2
Dmitri Schostakowitsch: Walzer Nr. 2 aus der Jazz-Suite Nr. 2
Pietro Mascagni: Intermezzo sinfonico aus »Cavalleria rusticana«
Maurice Ravel: Bolero
Brandon Keith Brown (Dirigent)
Sebastian Kowski (Moderation)
+++ HINWEIS FÜR DEN ABEND +++
Bitte beachten Sie, dass das Personal am Einlass Taschenkontrollen vornehmen wird. Verzichten Sie bitte darauf, spitze Gegenstände wie Taschenmesser, große Messer und Korkenzieher mitzubringen. Auch eigene Feuerwerkskörper sind nicht erlaubt.